Schweizer Banken und Unternehmen sollen nicht verpflichtet werden, ihre Archive zur Aufarbeitung der Beziehungen zum südafrikanischen Apartheidregime zu öffnen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Initiative mit 103 zu 67 Stimmen abgelehnt.
Die von 79 Ratsmitgliedern unterzeichnete Parlamentarische Initiative von Pia Hollenstein (Grüne/SG) verlangte einen Bundesbeschluss, damit das Verhältnis der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948 bis 1994 aus den Akten dargestellt werden kann. Die Initiative wurde Ende November 2001 noch vor der Aktensperre durch den Bundesrat im Zusammenhang mit Sammelklagen eingereicht.
Gegner der Initiative wiesen darauf hin, dass bereits mehrere Untersuchungen zu diesem Gegenstand laufen würden. Die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte untersuche beispielsweise die Beziehungen Schweiz – Südafrika, und im Verteidigungsdepartement laufe eine Administrativuntersuchung über die geheimdienstlichen Beziehungen. Gleichzeitig sei ein Nationales Forschungsprogramm im Gange. Auch würde die Verpflichtung der Banken und Unternehmen zur Öffnung ihrer Archive das Geschäftsgeheimnis in Frage stellen. Es gebe keinen Grund, die Schweizer Wirtschaft Sammelklägern ans Messer zu liefern.
Die Initiatorin Hollenstein wies hingegen darauf hin, dass die Schweiz die Wahrheitskommission in Südafrika gelobt habe und fragte, weshalb dasselbe nicht in der Schweiz passieren solle.
Ein anderes Ratsmitglied der Grünen wies darauf hin, dass die Regierungspraxis des Apartheid-Regimes als Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft wurde. Daher dürfe die Einsetzung einer Untersuchungskommission nicht einfach vom Tisch gefegt werden.
Der Bundesrat hatte den Forschenden Mitte April die Akteneinsicht im Hinblick auf die Sammelklagen von Apartheid-Opfern gegen Schweizer Unternehmen unterbunden. Sie dürfen Südafrika-Akten mit Namen von Schweizer Unternehmen im Bundesarchiv nicht mehr einsehen (vgl. dazu auch den NZZ-Artikel vom 19.4.2003).
Quelle: News.ch und Swiss Info, 20.6.2003