Hauptstaatsarchiv Dresden wegen Gebührenordnung gerügt

DRESDEN. In Zeiten knapper Kassen sollen auch Archive Kosten senken und Einnahmen vermehren. Tun Sie es, wie vor einiger Zeit das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden, ist es auch wieder nicht recht. Nach einem Bericht der »Dredsener Neuesten Nachrichten« vom 13. Februar wurden der Hamburger Illustrierten »Neue Revue« satte 11.520 Mark für zwei Reproduktionen und ein Foto eines Einbands berechnet. Nach der Sächsischen Archivgebührenverordnung vom 8. Februar 1996 steigt die Höhe der Gebühren mit der Auflage des Mediums, in dem Reproduktionen erscheinen. Pro 50000 Exemplare kostet ein Reproduktion 122,71 Euro, bei Farbbildern verdoppelt sich der Betrag.
Der Illustrierten und dem Verwaltungsgericht Dresden war das zuviel. Das Gericht hat das Archiv wegen des »groben Missverhältnisses« zwischen Summe und Verwaltungsleistung angewiesen, den Gebührenbescheid aufzuheben. Das sächsische Innenministerium hat mittlerweile die Gebührenordnung für das Archiv außer Kraft gesetzt.

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