Nach knapp einjähriger Schliessung ist der Umzug des Landesarchivs Berlin vollendet: Am 28. November öffnet das Landesarchiv wieder seine Pforten für Benutzer. In elf Monaten wurde der 1906 für die Deutsche Waffen- und Munitionsfabrik errichtete, zweigeschossige Bau zu einem Archivgebäude mit knapp 21.000 qm Nutzfläche umgestaltet. Davon nutzt das Landesarchiv etwa 15.000 qm, während das ebenfalls umgezogene Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin und die Speicherbibliothek den Rest in Anspruch nehmen.
weitere Informationen: – Homepage des Landesarchivs Berlin: (www.landesarchiv-berlin.de)
– Bericht in der Berliner Morgenpost vom 28.11.2001: (www.berliner-morgenpost.de)
weitere Informationen: – Homepage des Landesarchivs Berlin: (www.landesarchiv-berlin.de)
– Bericht in der Berliner Morgenpost vom 28.11.2001: (www.berliner-morgenpost.de)
Pilotprojekt öffnet Bundesgerichtshof für elektronische Dokumente
Künftig können Dokumente beim Bundesgerichtshof elektronisch eingereicht werden. Dies wird durch ein Pilotprojekt der Bundesregierung möglich, das das Bundeskabinett am 7. November 2001 beschlossen hat und auf das Angela Ullmann vom Archiv des Deutschen Bundestages hingewiesen hat. Der elektronische Schriftverkehr wird für Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung gelten. Die Verordnung sieht vor, dass vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für die die Schriftform erforderlich ist, als elektronische Dokumente beim Bundesgerichtshof eingereicht werden können. Diese Möglichkeit besteht für die Parteien des jeweiligen Verfahrens und für Dritte, wie zum Beispiel Zeugen und Sachverständige.
Voraussetzung ist, dass die Form des Dokumentes für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und dass das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
Weitere Informationen unter http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_61773.htm
Voraussetzung ist, dass die Form des Dokumentes für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und dass das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
Weitere Informationen unter http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_61773.htm